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Allgemeine Geschäftsbestimmungen

 Allgemeine Bestimmungen

Diese Mietbedingungen sind ein Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mieten beginnen beim Standplatz des Vermieters und enden, wenn das Fahrzeug zum Standplatz des Vermieters zurückgebracht wird. Kann das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit abgeliefert werden ist der Vermieter zu benachrichtigen.

Zustandekommen des Vertrags

Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters (auch per E-Mail) verbindlich. Die Anzahlung 30% min. 100Fr.bei Buchung ist innerhalb von 10 Tagen nach der schriftlichen Bestätigung auf das angegebene Vermieterkonto zu leisten. Wird diese Frist von 10 Tagen  nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Spätestens acht Wochen vor Reisebeginn ist der Restbetrag des gesamten Mietpreises inklusive der Kaution  an den Vermieter zu überweisen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornokosten gemäß Rücktritt geltend machen.

Rücktritt / Stornierungen

Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an den Vermieter zu leisten:

In jedem Fall die geleistete Anzahlung von 30%,

60-21 Tage vor Abreise 40% des gesamten Mietpreises;

20-14 Tage vor Abreise 50% des gesamten Mietpreises,

13-5 Tage vor Abreise 80% des gesamten Mietpreises,

. ohne Annullierung 100% des gesamten Mietpreises.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höhere Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.

Wir empfehlen eine Reiseversicherung abzuschliessen falls Sie die Reise infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht antreten können, übernimmt die Versicherung die Mietkosten. Eine Annullierungsversicherung kann beim Vermieter beantragt werden.

Nutzung und Nutzungsverbote

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den eingetragenen Mietern zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Mietern gefahren werden. Diese müssen zum Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen. Die Mieter müssen mindestens 25 Jahre alt sein und bei Mietbeginn seit mindestens fünf Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.

Das Rauchen ist im Camper strengstens untersagt und wird mit einer Rauchbehandlung von 200Fr. berechnet. Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.

Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union, jedoch nicht in Krisengebieten, gestattet. Außerhalb der EU-Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungsschutz.

Es ist nicht gestattet das Fahrzeug für Zwecke zu verwenden, die dem geltenden Gesetz zu wider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Fahrzeugs für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermietung und -verleihung, Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebieten.

Übergabe und Rückgabe

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt beim FamilienCamping, Oberkulmerstrasse 820 in 5728 Gontenschwil zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und Toilettentank zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet. 

Reservation

Reservationen sind telefonisch, persönlich oder per E-Mail möglich. Daraufhin erhalten Sie den Mietvertrag und die Rechnung. Die Anzahlung (30% min 100CHF) ist innert 10 Tagen und der gesamte Rechnungsbetrag  60 Tage vor Mietbeginn  zu leisten. Die Reservation ist ab dem Zahlungseingang der Anzahlung verbindlich.

Mietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt in der Hauptsaison 1 Woche(effektiv 6,5Tage). In Verbindung mit mindestens einer Mietwoche sind, sofern möglich (bereits vermietet) auch einzelne Tage möglich. Angebrochene Tage müssen komplett bezahlt werden. Da der Wohnwagen auch noch kontrolliert und bereitgestellt werden muss.

Kaution

Bei jeder Fahrzeugübergabe ist eine Kaution zu hinterlegen. Kaution Wohnwagen 1000,-Fr. , Kaution VW-Bus 1200,-Fr. , Kaution Wohnmobil 1500,-Fr. . Die Kaution wird bei ordnungsgemässer Übergabe innerhalb einer Woche auf ihr Konto zurücküberwiesen.

 Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle

Der Mieter trägt die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe während der Mietdauer. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst dem Vermieter zu melden. Dieser entscheidet, wie und wo der Wohnwagen zumindest provisorisch repariert wird. Reparaturen welche ausgeführt wurden ohne den Vermieter orientiert zu haben, sind vom Mieter grundsätzlich selbst zu tragen. Ebenso sind für die Rückerstattung von Reparaturkosten die Originalzeichnung und Quittungen dem Vermieter zu übergeben (für die Versicherung). Für den Fall das der gemietete Wohnwagen in der Zeit zwischen Abschluss und Mietbeginn infolge eines Unfalls nicht vom Vermieter verschuldeten Ursachen ausfällt, bemüht sich der Vermieter möglichst schnell um ein Ersatz. ist dazu aber nicht verpflichtet. Der Mieter ist verpflichtet den Wohnwagen mit grösster Sorgfalt zu benutzen.

Reinigungs- und Kraftstoffkosten

Das Fahrzeug wird sauber gereinigt und vollgetankt übergeben. Es ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls sind die Kosten der doppelten fehlenden Restmenge zu erstatten. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Mieter. Dieser ist auch für die Entleerung von Abwasser- und Toilettentank vor der Rückgabe zuständig. Andernfalls fallen hierfür Kosten in Höhe von 100,- Fr. an.

Die Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt, eine gründliche Vorreinigung im inneren Bereich ist vom Mieter durchzuführen.

Unfall

Bei einem Unfall muss der Vermieter sofort telefonisch verständigt werden. Tel 077 431 29 70. Für die Versicherung ist es Ratsam eine Skizze und Fotos vom Unfall herzustellen. Notieren sie auch Namen, Telefonnummer und Adresse des Kollisionsgegners und allfällige Zeugen. Das Europäische Unfall Protokoll gilt nicht als Schuldanerkennung

 Unvermietbarkeit

Kann das Objekt infolge Unvermietbarkeit durch einen Schaden nicht übernommen werden, können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Das Mietverhältnis wird rückgängig gemacht und der bezahlte Mietpreis vollumfänglich zurückerstattet.

 

 

Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden / Unfälle

Der Mieter ist verpflichtet das Wohnmobil so zu behandeln, wie es ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer tut.

Der Mieter hat aufgrund der ungewohnten Fahrzeughöhe besonders auf Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten zu achten. Das Ladegut ist zu sichern. Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt wurden. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich.

Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen sowie Zeugen muss erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflichten entstehen, in gesetzlichem Umfang.

Der Vermieter haftet für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen nicht abgedeckt sind.

Versicherung

Versicherung Wohnwagen Unser Wohnwagen ist über das Zugfahrzeug Haftplicht versichert. Von der Versicherung abgelehnte Schäden (Grobfahrlässigkeit, Alkohol, überhöhte Geschwindigkeit, Übermüdung etc.) werden vom Mieter getragen. Ist der Wohnwagen nicht über das Zugfahrzeug Vollkaskoversichert, besteht eine Vollkaskoversicherung des Vermieters mit einem Selbstbehalt von 1000,-Fr.

Versicherung Wohnmobil/Bus Unser Wohnmobil/Bus ist Haftpflicht und Vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt beträgt 1000,-Fr.

Versicherung für unter 25 jährige besteht ein zusätzlicher Selbstbehalt von 4000,-Chf

 

TRACK:

Für den Fall eines Diebstahls ist im Fahrzeug ein GPS-Tracker verbaut welcher nur bei Verlust des Campers aktiviert wird.

Der Tracker wird in keinem Falle zur Überwachung der Reisenden benutzt, Sie geniessen absolute discretion.

 

Alle Schäden die durch die Versicherung nicht gedeckt sind, müssen vom Mieter selber getragen werden.

“Nur wer umherschweift, findet neue Wege.“ – Norwegisches Sprichwort